BGH entscheidet: Stromsperren bei Schulden rechtmäßig

Wenn Kunden ihre Stromrechnungen nicht zahlen, dürfen Energieversorger den Strom abdrehen (Stromsperre). So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Geklagt hatte ein Kunde der RWE, der prüfen lassen wollte ob ein Stromanbieter die Tarifvereinbarungen ändern und die Preiserhöhungen anschließend per Stromsperre durchsetzen darf. Dieser Kunde hatte als Protest gegen eine Strompreiserhöhung von RWE seine Rechnungen nicht mehr bezahlt.

Er war so mit 1.300 Euro in Verzug geraten. Laut Gesetz dürfen Stromversorger ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro die Stromversorgung einstellen, wenn sie zuvor eine Mahnung geschickt und die Sperre angedroht haben.

Das Urteil zur Stromsperre:

Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Kunde seine Zahlungen zu Unrecht einstellt hat. Er hätte nach einem Einspruch gegen die Strompreiserhöhung nur die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Strompreis einbehalten dürfen. RWE hatte somit das Recht, den Strom abzustellen.

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