Stromrechnung

Stromrechnung zu hoch?

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Stromrechnung zu hoch?

Stimmt Ihre Stromrechnung nicht, müssen Sie nicht zahlen.

Sie haben eine unerwartet hohe Stromrechnung bekommen? Das ist sicher kein Anlass zur Freude, aber verfallen Sie auch nicht gleich in Panik. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die dazu führen, dass Ihr Stromanbieter eine kräftige Nachzahlung fordert. Anhand unserer Checkliste prüfen Sie erst einmal in Ruhe die Rechnung.

Weist Ihre Stromrechnung nämlich einen „offensichtlichen“ Fehler auf und ist deswegen falsch berechnet, haben Sie das Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags. Finden Sie Fehler in der Stromrechnung, reklamieren Sie diese bei Ihrem Stromversorger! 

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[icon name=”attention”] Häufigste Fehler [icon name=”up”] Strompreiserhöhung [icon name=”speed”] Stromverbrauch [icon name=”hammer”] Widerspruch [icon name=”sync”] Wechseln

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[icon name=”edit”] Das gehört in die Stromrechnung

Die Endabrechnung vom Stromanbieter ist nicht selten fehlerhaft. Deshalb sollten Sie die Jahresendabrechnung Schritt für Schritt durchgehen. Die Rechnungen der Stromversorger müssen einfach und verständlich sein und mindestens die Angaben zu diesen Punkten enthalten – so steht es im Energiewirtschaftgesetz (EnWG).

[icon name=”checkon”] Preis, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand
[icon name=”checkon”] Ableseart und gezahlte Abschläge
[icon name=”checkon”] Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des Stromanbieters
[icon name=”checkon”] Vertragsdauer, geltende Grund- und Verbrauchspreise, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist
[icon name=”checkon”] Nummer der Lieferstelle (Zählernummer, Zählpunktbezeichnung) und Codenummer des Netzbetreibers
[icon name=”checkon”] Vorjahresverbrauch und Verbrauch der Vergleichskundengruppe
[icon name=”checkon”] Konzessionsabgabe, Netzentgelt, eventuelle Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung

[icon name=”attention”] Die häufigsten Fehler in der Stromrechnung

1. Vertragspartner, Adresse, Kundennummer

Irrtümer passieren. Immer wieder landen Rechnungen bei den falschen Kunden. Prüfen Sie, ob die Rechnung an Sie gerichtet ist und ob Sie überhaupt Kunde bei dem Stromversorger sind. Suchen Sie sich Ihren Stromvertrag/Vorjahresrechnung heraus und vergleichen Sie diese Daten.

2. Zählernummer & Zählerstände

Bei langen Nummern kommt es schnell zu Zahlendrehern oder Zählerstände werden falsch abgelesenen. Prüfen als erstes die Zählernummer und dann den Zählerstand.

Denn Zählerstand vom Beginn der aktuellen Abrechnungsperiode finden Sie als Endablesewert auf der Vorjahresrechnung. Den Zählerstand für das Ende des Abrechnungsjahres können Sie nicht genau prüfen, er sollte aber nicht stark vom aktuellen Wert auf Ihrem Zähler abweichen.

3. Preise

Die Stromversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine verständliche Rechnung zu stellen. Prüfen Sie zuerst die Preise (Grundgebühr, Preis für die kWh). Sollten die Preise von denen im letzen Jahr oder Ihrem Stromvertrag abweichen, sollten Sie prüfen, ob das ein Fehler ist oder Ihrer Stromanbieter schlicht “vergessen” hat, die Strompreiserhöhung schriftlich anzukündigen.
[icon name=”flash”] Wie errechnet sich der Strompreis?

[icon name=”phone”] TIPP: Rufen Sie bei Ihrem Stromanbieter an und lassen Sie sich die Rechnung erklären.
[icon name=”jump”] Muster der Jahresabrechnung Strom der Stadtwerke München

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Billigstrom? Das zahlt Ihr Nachbar. [button label=Strompreise icon=flash color link id /]

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[icon name=”up”] Hatten Sie eine Strompreiserhöhung?

StrompreiserhöhungEiner der häufigsten Gründe für die zu hohe Stromrechnung ist eine Strompreiserhöhung während des Abrechnungszeitraumes. Hat Ihr Stromanbieter “versäumt”, Ihnen diese schriftlich mitzuteilen? Eine versteckte Preiserhöhung wird nicht wirksam, es gilt dann weiterhin der ursprünglich vertraglich vereinbarte Preis für die Verbrauchseinheiten und die Grundgebühr.

Wurde der Zählerstand vor der Preiserhöhung korrekt abgelesen oder geschätzt? Hier gibt es viel Potenzial für Ungenauigkeiten.

Darf der Anbieter den Stromverbrauch schätzen?

Eine Schätzung des Verbrauchs ist nur dann zulässig, wenn der Stromanbieter den Zählerstand nicht ablesen kann, auch wenn sich die Tarife innerhalb des Abrechnungsjahres ändern. Denn gemäß § 20 AVBEltV muss der Stromverbrauch von einem Beauftragten des Unternehmens abgelesen oder auf Verlangen des Unternehmens vom Verbraucher selbst vorgenommen werden.
Wird dem Beauftragten des Unternehmens also der Zutritt zum Zähler verwert, kann geschätzt werden. Unmittelbar ergibt sich aus der Vorschrift aber nicht, dass eine Verbrauchsschätzung zulässig ist, wenn der Verbraucher keine Ablesedaten übermittelt oder das Unternehmen schlicht “keine Lust” zum Ablesen hatte.
Die Schätzung darf auch nicht wild aus der Luft gegriffen sein. Bei der Schätzung sind die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen zu berücksichtigen. Grundlage dafür sind die in den so genannten Standardlastprofilen festgelegten durchschnittlichen Verbräuche.

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Ist Ihre Strompreiserhöhung rechtmäßig? [button label=”RATGEBER & URTEILE” icon=hammer color=# link=/sonderkuendigung-strom-preiserhoehung/]

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[icon name=”speed”] Ist der Stromverbrauch zu hoch?

Stromkosten1. Defekter Stromzähler

Wenn die Rechnung stimmt, Ihnen aber die Menge des verbrauchten Stroms zu hoch erscheint, kann es an einem defekten Zähler liegen. Ungefähr zehn Prozent aller Zähler sind nicht richtig geeicht bzw. defekt. Sie können das von Ihrem Stromversorger prüfen lassen. Wenn sich aber herausstellt, dass der Zähler einwandfrei funktioniert, müssen Sie die Kosten für die Überprüfung tragen. Eine solche Befundprüfung kostet ca. 100 €.

2. Stromdiebstahl

In Häusern mit mehreren Mietparteien kann es vorkommen, dass ein Stromzähler falsch angeklemmt wurde oder ein Nachbar “nachhilft”. Das können Sie am Stromzähler einfach prüfen. Schalten Sie ALLE elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt ab (Netzstecker ziehen ist am effektivsten) Dreht sich der Zähler weiter, gibt es eine undichte Stelle in Ihrem Netz.
Melden Sie das sofort Ihrem Stromanbieter!

3. Stromfresser, neue Geräte, Mitbewohner

strommesser

Sollten diese Fehlerquellen Ihre hohe Stromrechnung nicht erklären, kann es an defekten Haushaltsgeräten oder Neuanschaffungen liegen. Überlegen Sie einmal gründlich: Welche Geräte wurden neu angeschafft und wie oft werden die benutzt? [icon name=”jump”] Stromverbrauch für Gerät errechnen

Sollten Geräte defekt sein, können Sie ein Strommessgerät kaufen oder bei der [icon name=”jump”] Verbraucherzentrale ausleihen. Damit lässt sich leicht der Verbrauch einzelner Geräte feststellen.

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Rechnung bezahlen, obwohl diese zu hoch ist?

StromrechnungSie sind zunächst zur Zahlung des Rechnungsbetrags verpflichtet, es sei denn:

1. Es liegt ein offensichtlicher Rechnungsfehler vor.
2. Der Verbrauch ist mehr als doppelt so hoch und Sie haben eine Zählerüberprüfung beantragt.

In diesen Fällen gibt Ihnen das Gesetz ein [icon name=”jump”] Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags. Es ist es wichtig, dass Sie diese Rechnungsfehler in Ihrem Widerspruch deutlich beschreiben.

Manchmal zeigen sich Fehler erst später oder es werden Urteile gesprochen, die rückwirkend Einfluss haben. Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Überweisung den Text “Zahlung unter Vorbehalt” an. Damit halten Sie sich ein “Hintertürchen” offen und verdeutlichen Ihrem Anbieter, dass Sie die Rechnung noch überprüfen lassen und dass Sie das überwiesene Geld evtl. teilweise zurückfordern werden.

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[icon name=”negative”] Die hohen Stromkosten sind berechtigt, was nun?

StromvergleichUm Ihre Stromkosten in den Griff zu bekommen, gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Stromkosten sparen

Das Stromsparpotenzial im eigenen Haushalt liegt bei rund 20% (Quelle: Stiftung Warentest). Mit ein paar einfachen Tricks und ein wenig Aufmerksamkeit lassen sich leicht 100 € sparen. [icon name=”jump”] Strom sparen im Haushalt

2. Strompreis vergleichen und Stromanbieter wechseln

Wer sich ärgert, weil er schon wieder mehr für Strom bezahlen soll, kann mit einem Wechsel des Anbieters die Preiserhöhung ausgleichen. Mehrere hundert Euro kann ein Wechsel bringen, wenn Sie noch Kunden in der Grundversorgung des örtlichen Stromanbieters sind. [icon name=”book”] Ratgeber Stiftung Warentest
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Preis für den durchschnittlichen Stromverbrauch in Berlin

Stromkosten für den 3-Personen-Haushalt

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[icon name=”hammer”] Widerspruch einlegen

Sind in Ihrer Stromrechnung „offensichtliche“ Fehler zu finden und ist die Rechnung deswegen zu hoch oder falsch berechnet, gibt Ihnen das Gesetz das Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung des geforderten Zahlbetrags.

Offensichtliche Fehler sind beispielsweise
• Rechenfehler: der Verbrauch mit dem Preis für die Verbrauchseinheit wurde falsch multipliziert
• Datenfehler: die Rechnung benennt falsche Zählerdaten oder fehlerhafte Zählerstände

Wichtig ist, dass sich die Fehler klar und auf den ersten Blick aus der Rechnung selbst ergeben. Bei objektiver Betrachtung sollte kein Zweifel daran bestehen, dass ein Fehler vorliegt.

Bei Ihrem Widerspruch sollten Sie diesen Rechnungsfehler so genau und ausführlich wie möglich beschreiben, denn Ihr Stromversorger muss sofort erkennen können, wo der Fehler liegt.
Erst nachdem der offensichtliche Fehler korrigiert wurde, sind Sie zur Zahlung dieser Stromrechnung verpflichtet.

Musterbriefe für Ihren Widerspruch beim Stromanbieter

[icon name=”doc”] Musterbrief: Widerspruch Stromrechnung von der Kanzlei Hollweck 
[icon name=”doc”] Musterbrief: Antwort auf Jahresabrechnung vom Bund der Energieverbraucher
[icon name=”doc”] Musterbrief: Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen von der Verbraucherzentrale
[icon name=”doc”] Musterbrief: Strompreiserhöhung: Widerspruch und Rückforderung von der Verbraucherzentrale

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Suchen Sie? [icon name=”clock”] Verjährung Stromrechnung [icon name=”hammer”] Sonderkündigungsrecht Strom

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Oft gestellte Fragen zur Stromrechnung

Wie errechnet sich der Strompreis?

1. Endzählerstand – Anfangszählerstand = Verbauch in kWh
2. Verbauch * Preis pro kWh (zzgl. MwSt.) = Verbrauchspreis
3. Verbrauchspreis + Grundgebühr für 12 Monate (zzgl. MwSt.) = Rechnungssumme

Endbetrag für Nachforderung oder Rückzahlung errechnen sich so:
4. Rechnungssumme – gezahlte Abschläge für 12 Monate = Endbetrag

Diese Formel ist ein vereinfachtes Beispiel! Jede Stromrechnung ist individuell. (Abrechnungzeitraum weniger als 365 Tage, Strompreis Änderung innerhalb des Abrechnungsjahres, usw.)

 

Wie errechnet man den Stromverbrauch für ein Haushaltsgerät?

Die Formel zur Errechnung des Stromverbrauchs ist: Leistung des Gerätes * Laufzeit = Verbrauch
Die Formel für den Verbrauchspreis lautet: Verbrauch x Strompreis = Verbrauchspreis

Beispiel: 1 Kochplatte läuft 2 Stunden – kostet 1,00 €
2000 W * 2 h = 4000 Wh (4 kWh)
4 kWh * 0,25 €/kWh = 1,00 €

 

Was steht in Paragraf § 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt) zur Stromrechnung?

(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.

(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher

1. ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
3. die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers,
4. den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums,
5. den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
6. bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichskundengruppen verhält,
7. die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher sowie
8. Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
gesondert auszuweisen. Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet, den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten. Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im Sinne von § 21d Absatz 1 ausgelesen werden, ist eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen.

(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

(5) Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. Lieferanten haben daneben stets mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.

(6) Lieferanten haben für Letztverbraucher die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren in Rechnungen unter Verwendung standardisierter Begriffe und Definitionen auszuweisen.

(7) Die Bundesnetzagentur kann für Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher Entscheidungen über den Mindestinhalt nach den Absätzen 1 bis 5 sowie Näheres zum standardisierten Format nach Absatz 6 durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 gegenüber den Lieferanten treffen.

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[icon name=”newspaper”] Die Verbaucherzentrale zum Thema Stromrechnung

[icon name=”megaphone”] Aktuelle Meldungen

Bei Preiserhöhungen wegen Steuern und Abgaben können Kunden kündigen

Wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, muss dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.10.2015, Aktenzeichen 14d O 4/15) hat entschieden, dass das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in diesem Fall nicht ausgeschlossen sein darf.

Strom- und Gasanbieter: EuGH kippt Preisänderungsregelungen für die Grundversorgung

Strom- und Gasanbieter müssen ihre Haushaltskunden in der Grundversorgung (“Tarifkunden”) vor Preiserhöhungen genau über deren Grund und Umfang informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil (Rechtssachen C-359/11 und C-400/11) vom 23. Oktober 2014 festgestellt und damit Rechtsnormen gekippt, nach denen Energieversorger die Preise einseitig anheben konnten.

Was tun, wenn der Stromlieferant nicht mehr liefert?

Ob durch Netzsperre oder durch Insolvenz: Wenn Stromanbieter nicht mehr liefern, wirft das viele Fragen auf. Netzsperre kann ein Grund sein, dass der derzeitige Stromlieferant des Verbrauchers diesen nicht mehr beliefert, ein weiterer Grund ist dessen Insolvenz. Auf keinen Fall müssen Kunden aber fürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Kann der Vertragspartner nicht mehr liefern, erhält der Kunde ab diesem Zeitpunkt automatisch – und ohne es an Geräten oder im Haushalt zu merken – den Strom vom örtlichen Grundversorger.

Strom und Gas bezahlen: Einkommensschwache Haushalte dürfen nicht benachteiligt werden

Energieversorger dürfen ihren Kunden nicht nur eine Zahlungsweise anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 131/12) im Juni 2013 in dem von der Verbraucherzentrale NRW angestrengten Verfahren gegen die Stadtwerke Bochum GmbH entschieden. Danach müssen die Gesellschaften in jedem Tarif mindestens zwei Wege aufzeigen, um die Rechnung für Strom und Gas zu begleichen.

Rückforderung überhöhter Strom- und Gaspreise

Viele Strom- und Gasanbieter haben in der Vergangenheit in ihren Energielieferverträgen mit Sonderkunden unwirksame Preisanpassungsklauseln verwendet und Preiserhöhungen hierauf gestützt. Höchstrichterlich entschieden ist mittlerweile, dass solche die Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Versorger müssen daher bereits vorgenommene Rechnungskürzungen akzeptieren und zumindest den Kunden, die Widerspruch eingelegt oder Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, Geld zurückzahlen.

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* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung

Der Inhalt dieser Webseite dient zur allgemeinen Information über das Thema. Der Inhalt der Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Die auf dieser Webseite veröffentlichten Beiträge beruhen auf der dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtssprechung und Literaturmeinung. Wir schließen nicht aus, dass einzelne Textpassagen unter Berücksichtigung eines unbekannten oder noch nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind.

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Kommentare

4 Antworten zu „Stromrechnung zu hoch?“

  1. Lanfer

    Stromanbieter ist die EWE

  2. Lanfer

    Wir haben denn Stromanbieter Kontaktiert über die nicht nachvollziehende Rechnung die er uns zukommen lassen hat ! Wir haben jeden Monat korrekt unsere Abschläge bezahlt ! Und er meint das wir nur für 2 Monate bezahlt hätten ! Dieses entspricht nicht der wahrheit und ist wiederlegbar !

    1. Energy Girl

      @Lanfer Danke für Ihren Kommentar. Oft ist natürlich das direkte Gespräch mit dem Anbieter hilfreich und der Nachweis der Zahlungen mit Hilfe der Bankbelege. Softwarefehler können passieren und das ist sehr ärgerlich. Sind Sie sich aber ganz sicher, können Sie eine Widerspruch gegen die Rechnung einlegen [Musterbrief s.o.]. Die Zahlung einstellen wird von Anwälten nicht empfohlen.

      Wenn das nicht fruchtet, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort wird Ihnen im ersten Schritt kostenlos geholfen.

  3. Annette Meder

    Habe Stromanbieter kontaktiert. Ohne Erfolg

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